Allgemeine Geschäftsbedingungen
der YJAR GmbH, Elsterweg 2, 97437 Haßfurt („Ticket+“) · Stand: Juli 2026
Teil A – Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Ticketing-Plattform Ticket+ durch Ticketkäufer („Käufer“, Teil B) und Veranstalter („Veranstalter“, Teil C).
(2) Ticket+ verkauft Eintrittskarten als Vermittler im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen Käufer und Veranstalter zustande; Ticket+ schuldet die technische Abwicklung von Verkauf, Zahlung, Ticketausstellung und Einlass-Validierung.
Teil B – Bedingungen für Ticketkäufer
§ 2 Bestellung und Zahlung
(1) Die Reservierung von Tickets ist 10 Minuten gültig; der Kaufvertrag kommt mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung zustande. (2) Zahlung per Kreditkarte (Stripe) oder PayPal. (3) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der vom Veranstalter ausgewiesenen Umsatzsteuer. (4) Der Käufer erhält nach Zahlung einen Beleg der YJAR GmbH mit dem Zusatz „Vermittelt im Namen und für Rechnung des Veranstalters“.
§ 3 Ticketzustellung und Einlass
(1) Tickets werden digital (QR-Code, Wallet-Ansicht, Print@Home) bereitgestellt. (2) Jeder Ticketcode berechtigt zum einmaligen Einlass; bei Mehrtages-Events zu einem Einlass pro Kalendertag. Bei aktiviertem Check-out ist Wiedereinlass nach Auscheckung möglich. (3) Der Käufer hat den Code vor unbefugtem Zugriff zu schützen; entwertet wird der zuerst gescannte Code.
§ 4 Kein Widerrufsrecht; Kulanz-Storno; Weiterverkauf
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Veranstaltungstickets nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). (2) Sofern der Veranstalter dies freigibt, kann der Käufer Tickets bis Veranstaltungsbeginn im Self-Service stornieren; dabei wird eine Stornogebühr von 2,50 € je Ticket einbehalten. (3) Der Käufer kann Tickets über die Resale-Funktion zum kontrollierten Weiterverkauf freigeben; der ursprüngliche Code wird gesperrt. Die Erstattung (tatsächlich gezahlter Preis abzüglich Resale-Gebühr von 10 %, mindestens 2,50 €) erfolgt nach erfolgreichem Weiterverkauf. (4) Gewerblicher Weiterverkauf sowie Verkauf über dem Originalpreis sind untersagt.
§ 5 Absage, Verlegung, Erstattung
(1) Bei vollständiger Absage einer Veranstaltung erstattet Ticket+ dem Käufer automatisch 100 % des gezahlten Preises auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; bereits zuvor erstattete Beträge (z. B. Einzelticket-Storno) werden dabei berücksichtigt. (2) Bei Verlegung behalten Tickets für den Ersatztermin ihre Gültigkeit; weitere Ansprüche richten sich gegen den Veranstalter. (3) Programm- und Besetzungsänderungen berühren die Ticketgültigkeit nicht.
Teil C – Bedingungen für Veranstalter
§ 6 Leistungen und Gebühren
(1) Ticket+ stellt eine Self-Service-Plattform für Eventanlage, Ticketverkauf, POS-Abendkasse, Einlasskontrolle und Abrechnung bereit. (2) Je verkauftem Online-Ticket fällt die Gebühr des zugewiesenen Tarifs an (Tarif-Matrix unter /preise: 3–7 % + 0,50 €). (3) POS-Verkäufe: 1 % + 0,50 € je Ticket. (4) Freikarten (POS/Gästeliste) sind auf 5 % der Eventkapazität begrenzt; je Freikarte fällt eine Fixgebühr von 0,50 € an. (5) Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. (6) Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und per B2B-Rechnung (Lexware Office) abgerechnet.
§ 7 Geldfluss und Auszahlungen (50/50-Prinzip)
(1) Ticketerlöse werden treuhänderisch vereinnahmt; die Plattformgebühr wird bei jedem Verkauf einbehalten (durchlaufende Posten). (2) Vor dem Event kann der Veranstalter eine Vorab-Auszahlung von bis zu 50 % des Online-Bruttoumsatzes anfragen; ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Offene Forderungen blockieren die Anfrage. (3) Eine Rolling Reserve von 5 % des Online-Umsatzes wird bis zum Event-Abschluss einbehalten. (4) Die Rest-Auszahlung erfolgt automatisch am dritten Werktag nach Event-Ende, nach Verrechnung aller Gebühren, Erstattungen, POS-Gebühren und Rücklastschriften. (5) 48 Stunden nach Event-Ende erhält der Veranstalter einen automatischen Abschluss-Report.
§ 8 Rücklastschriften und Event-Absage
(1) Bei Rücklastschriften (Chargebacks) wird das betroffene Ticket automatisch gesperrt; Ticketbetrag zuzüglich Strafgebühr von ca. 15,00 € werden dem Veranstalterkonto belastet. (2) Sagt der Veranstalter ein Event ab, erstattet Ticket+ den Käufern 100 % des Ticketpreises; die angefallenen System- und Zahlungsgebühren werden dem Veranstalter als Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
§ 9 Zahlungsverzug und Mahnwesen
Schlägt ein Gebühreneinzug fehl, gilt: Tag 1 Rechnungsstellung; Tag 8 erste Mahnung zuzüglich 5,00 € Mahngebühr; Tag 15 zweite Mahnung und Sperrung des Ticketverkaufs für alle aktiven Events; Tag 22 Sperrung des Kontos und Übergabe an ein Inkassounternehmen. Sperren werden nach vollständigem Ausgleich automatisch aufgehoben.
§ 10 Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter gewährleistet die Richtigkeit seiner Angaben (insbesondere des gewählten Umsatzsteuersatzes 0/7/19 % für seine Tickets), die Erfüllung veranstaltungsrechtlicher Pflichten (Genehmigungen, Jugendschutz, Sicherheit) und hält die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten. (2) Der Veranstalter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Käuferdaten seiner Events; der Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) ist Bestandteil dieser AGB. (3) Barumsätze der Abendkasse vereinnahmt der Veranstalter selbst und ist für deren steuerliche Behandlung verantwortlich; Ticket+ stellt TSE-signierte Digitalbelege bereit.
§ 11 Ticket-Branding
Auf allen ausgestellten Tickets sind Kopf- und Fußbereich mit dem Ticket+-Logo und dem Hinweis auf die Plattform fest belegt und nicht entfernbar. Erweiterte Branding-Optionen (eigenes Corporate Design, Sponsorenlogos, Wallet-Web-App) stehen in den Tarifen Advanced und Premium zur Verfügung.
§ 12 Laufzeit, Kündigung, Haftung
(1) Der Plattformvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen kündbar; laufende Events werden ordnungsgemäß abgewickelt. (2) Ticket+ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. (3) Für die Durchführung der Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter.
Teil D – Schlussbestimmungen
§ 13 Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gegenüber Kaufleuten ist Gerichtsstand Bamberg. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.